Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder. Er beinhaltet die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Der Mutter-Kind-Pass ist ebenso wie alle im Mutter-Kind-Pass-Programm enthaltenen Untersuchungen für Sie bei Inanspruchnahme von Vertragärztinnen/Vertragsärzten der Sozialversicherungsträger kostenlos.
Vor der Geburt sind fünf gynäkologische Untersuchungen vorgesehen. Bei drei dieser Untersuchungen wird jeweils eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt.
Nach der Geburt sind insgesamt zehnUntersuchungen des Kindes bis zum 5. Lebensjahr vorgesehen.
Dabei werden unter anderem der allgemeine Gesundheitszustand, das Wachstum, das Sehen, das Hören und die altersgerechte Entwicklung kontrolliert und in den Mutter-Kind-Pass eingetragen. Durch diese regelmäßigen Untersuchungen können Verzögerungen in der Entwicklung und Erkrankungen frühzeitig entdeckt und behandelt werden.
Formales
Den Mutter-Kind-Pass kann jede schwangere Frau bekommen, auch wenn sie nicht österreichische Staatsbürgerin ist.
Für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld müssen Sie fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und die fünf Untersuchungen in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes korrekt durchführen lassen und diese auch nachweisen.
Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung der Schwangeren muss grundsätzlich bis zum Ende der 16. Schwangerschaftswoche erfolgen.
Die erste Mutter-Kind-Pass-Untersuchung des Kindes muss grundsätzlich in der 1. Lebenswoche vorgenommen werden.